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Background: Streit um Himmelsscheibe


Das Land Sachsen-Anhalt drohte Hohlbein-Roman
zu stoppen. Dabei war die Erstauflage direkt nach der Auslieferung bereits vergriffen.


Die Nachricht zum Jahresanfang 2005 schlug im Hause Hohlbein ein wie eine Bombe: Das Land-Sachsen-Anhalt, so berichtete eine aufgeregte Journalistin, wolle mit einer einstweiligen Verfügung die März-Auslieferung des Romans "Die Tochter der Himmelsscheibe" verhindern. Es ginge um die vom Land beanspruchten Rechte an der Himmelsscheibe, weswegen man nicht bereit sei, einen Roman zu diesem Thema zu dulden, auf dessen Cover die Himmelsscheibe, wie verfremdet auch immer, abgebildet ist.

Ohne Rücksprache? Himmelsscheiben-Experte Dr. Meller hatte Wolfgang Hohlbein selbst in das von ihm geleitete Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle eingeladen und ihm nicht nur höchstpersönlich die Himmelscheibe präsentiert, sondern ihm auch gestattet, die erstaunlich schwere Scheibe in die Hand zu nehmen. "Es mag vielleicht komisch klingen", schrieb Hohlbein später im Nachwort seines Romans, "aber den Augenblick, in dem ich diese fast viertausend Jahre alte Metallscheibe in den Händen hielt, erfüllte mich mit fast so etwas wie Ehrfurcht. Mich faszinierte nicht nur die archäologische Sensation, die älteste bekannte Darstellung des Universums in den Händen zu halten - älter als alles, was aus dem Zweistromland und dem alten Ägypten in dieser Richtung gefunden wurde -, sondern auch die langsam in mir aufdämmernde Erkenntnis, dass wir alle bislang vollkommen falsche Vorstellung von der frühen Bronzezeit in Mitteleuropa haben."

Vollkommen falsche Vorstellungen hatten er und der Piper Verlag offensichtlich auch, was freundliches Entgegenkommen von Himmelsscheiben-Experten bedeutet: Nämlich die Androhung einer einstweiligen Verfügung zum Zeitpunkt der Drucklegung eines zuvor zwischen den Parteien abgesprochenen Romans. Der Vorgang an sich ist ein Skandal: Ein 3600 alter Kultgegenstand sollte demnach behandelt werden wie eine frisch gestaltete Werbegrafik, die unter Urheberrecht steht. Das Land Sachsen Anhalten als Schöpfer der Himmelsscheibe? Das darf ernsthaft bezweifelt werden. Auch wenn die Gerüchte um die Authentizität der Scheibe nach wie vor nicht Verstummen wollen und wilde Theorien über mögliche Täter die Runde machen, die die Scheibe hätten fachgerecht fälschen und ihre Echtheit bestätigen können - es scheint nach dem jetzigen Kenntnisstand mehr als unwahrscheinlich, dass die Himmelscheibe etwas anderes als ein uraltes Artefakt ist. Und genau das macht diesen Fall so einzigartig. "Die Wurzeln unserer Geschichte gehören uns allen gemeinsam", sagt Hohlbein. "Und ich lasse mir nicht verbieten, genau darüber zu schreiben."

Das sieht der Verlag genauso - und muss dennoch bluten. Nach wochenlangem juristischen Hickhack erklärte er sich nach eigener Auskunft im Mai 2005 bereit, für die Verwendung des archäologischen Fundes auf dem Romancover Lizenzgebühren zu zahlen, ohne dabei den Urheberanspruch des Landes Sachsen Anhalts grundsätzlich anzuerkennen. Da darf man nur hoffen, dass Hohlbein nicht demnächst einen Roman schreibt, auf dessen Cover ein altes Fachwerkhaus zu sehen ist, das dem in einem Freilichtmuseum ähnlich sieht - die Androhung der nächsten einstweiligen Verfügung wäre ihm wohl gewiss...

Dieter Winkler

Die begehrte Erstauflage der Himmelsscheibe
Fast wäre die Erstauflage von "Die Tochter der Himmelsscheibe" auch die letzte gewesen - und damit auf dem besten Weg, zum beliebten Sammlerobjekt zu avancieren. Denn sie war so begehrt, dass sie bereits nach der Erstauslieferung vergriffen war. Mittlerweile wurde jedoch ohne den Bannstrahl einer einstweiligen Verfügung nachgedruckt- und Verlag und Autor denken über eine Fortsetzung nach...

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